Unsere Erfahrung für Deinen Spielspaß auf LightningRP

§1 - Allgemeines

§1.1 - Eine Fraktion (ausgenommen Staatsfraktionen) darf aus maximal 15 Mitgliedern bestehen. Ein Überschreiten dieser Grenze kann zur Entlassung durch die Fraktionmanager führen.

§1.2 - Ein Austritt aus einer Staatsfraktion/neutralen Fraktion führt zu einer zweitägigen Fraktionssperre. Ein Austritt aus einer Bad-Fraktion führt zu einer dreitägigen Fraktionssperre, außer die Fraktion löst sich selbstständig auf.

§1.3 - Während einer Fraktionssperre ist es nicht gestattet anderen Fraktionen beizutreten oder mit diesen zu agieren. Fraktionssperren gelten charakterübergreifend!

§1.4 - Lediglich der Leitung einer Fraktion ist es erlaubt Regelbrüche anderer Fraktionen im Support zu melden. Das Eröffnen eines Supportfalles ist nur dann erlaubt, wenn die RP-Situation nicht mehr ausgespielt werden kann.

§1.5 - Es ist verboten in zwei Bad-Fraktionen gleichzeitig zu sein.

§1.6 - Als Voraussetzung für das Agieren mit der eigenen Fraktion müssen die festgelegten Fraktionsmerkmale eingehalten werden. Das Ausgeben einer anderen Fraktion anzugehören ist nicht erlaubt.

§1.7 - Besprechungen/Aktivitäten müssen im Fraktionsdiscord mindestens eine Stunde vorher angekündigt werden.

§1.8 - Stürmungen und Razzien müssen vorab von den Fraktionsmanagern genehmigt werden.

§1.9 - Gangwar, Massen-Gangwar und Fabriken dürfen in keinem Fall gleichzeitig von der selben Fraktion angegriffen werden.


§2 - Staatsfraktionen

§2.1 - Nach einer Kündigung aus einer Staatsfraktion ist der Spieler dazu verpflichtet jegliche erhaltene Dienstausrüstung abzugeben.

§2.2 - Bedienstete von Staatsfraktionen dürfen lediglich die für sie vorgesehenen Waffen aus der Waffenkammer und Fahrzeuge aus der Garage verwenden.

§2.3 - Mitglieder einer Staatsfraktion müssen zur Erkennbarkeit die vorgegebene Kleidung nebst Rang verwenden.

§2.4 - Beamte dürfen aufgrund von erlangten Informationen im Verhör im eigenen Ermessen Strafmilderung geben.

§2.5 - Eine Staatsfraktion ist immer verpflichtet, sofern vorhanden, die jeweilige Dienstnummer auf Nachfrage mitzuteilen

§2.6 - Beschäftigte des LSPD/FIB ist es nur gestattet verdächtige Personen nur mit einem triftigen Grund zu durchsuchen.

§2.7 - Mitglieder einer Staatsfraktion sind dazu verpflichtet ihre Dienstnummer auf Nachfrage mitzuteilen.

§2.8 - Beschäftigte des LSPD/FIB dürfen nicht gezwungen werden ihre Ausrüstung abzugeben. Es darf eine mündliche Entwaffnung stattfinden, bei der die Waffen bis zum Ende der Situation nicht mehr eingesetzt werden dürfen.

§2.9 - Medizinern ist es nicht gestattet, im Dienst Waffen zu tragen (Ausnahmen sind möglich).Ebenfalls dürfen sie nur agieren, wenn sie im Dienst sind.

§2.10 - Einem Mediziner ist es erst gestattet Behandlungen nach einer aktiven Schießerei durchzuführen.

§2.11 - Nach mehrmaliger Behandlung darf ein Mediziner die verletzte Person für tot erklären.


§3 - Neutrale Fraktionen

§3.1 - Mitglieder einer neutralen Fraktion müssen anhand farblicher Merkmale eindeutig erkennbar sein.


§4 - Bad-Fraktionen

§4.1 - Das gemeinsame Agieren von Bad-Fraktionen ist lediglich mit einem offiziellen Bündnis/Partnerschaftsvertrag erlaubt.

§4.2 - Übermäßiges Gamboverhalten kann zu einer sofortigen Auflösung der Fraktion führen.

§4.3 - Ein Blood-Out durch die Leitung ist möglich, sofern ein Blood-In gegeben wurde. Ein Blood-Out erfordert das vollständige Ausbluten des Spielers, dieser kann sich danach nicht mehr an das Geschehen in der Fraktion erinnern.

§4.4 - Eine Rückkehrt in die gleiche Fraktion ist nach einem Blood-Out lediglich nach einem Leitungswechsel (min. 50%) möglich.

§4.5 - Mitglieder einer Bad-Fraktion müssen anhand farblicher Merkmale eindeutig erkennbar sein.

§4.6 - Eine Kooperation mit Staatsfraktionen ist für Mitglieder einer Bad-Fraktion untersagt.

§4.7 - Fraktionsangelegenheiten dürfen lediglich mit Fraktionsfahrzeugen durchgeführt werden.


§5 - Fabriken und Labore

§5.1 - Bei einem Angriff auf eine Fabrik/Labor ist keine Schussankündigung nötig, diese gelten bei einem Angriff als Todeszone.

§5.2 - Die gegnerische Fraktion darf nicht daran gehindert werden den Angriff auf die eigenen Fabriken/Labore zu verteidigen.

§5.3 - Der Angriff von Fabriken/Laboren ist während eines durch das Team angekndigte Events nicht gestattet.

§5.4 - Bei einem Angriff auf ein Labor darf sich nur eine angreifende Person im Labor selbst befinden. Der Rest muss außerhalb des Labors bleiben.

§5.5 - Das Schießen aus der Todeszone raus, sowie das Schießen in die Todeszone rein von außerhalb ist untersagt.

§5.6 - Während eines Fabriktransportes ist für Angreifer & Verteidiger keine Schussankündigung nötig.

§5.7 - Bei der Einnahme von Fabriken darf sich der einnehmende Spieler nicht durch die Verwendung von Emotes verstecken.


§6 - Gangwars

§6.1 - Den Verteidigern ist das Betreten des Gebiets erst nach Start des Gangwars erlaubt.

§6.2 - Geschehnisse aus dem Gangwar dürfen im RP nicht verwendet werden und dieses nicht beeinflussen.

§6.3 - Drive-Bys sind während eines Gangwars auf Fußgänger nicht erlaubt.

§6.4 - Während Massen-Gangwars darf man sich lediglich auf Dächern aufhalten, welche zu Fuß erreichbar sind.

§6.5 - Das Durchfahren jeglicher Autokolonne/ -formation ist verboten.

§6.6 - Das Verlassen der Gangwar-Zone ist untersagt, sobald man diese einmal betreten hat.


§7 - Loot Drops

§7.1 - Es ist ausschließlich offiziellen Bad-Fraktionen vorbehalten die Dropzone (roter Kreis) zu betreten und/oder den Loot Drop zu plündern.

§7.2 - Staatsfraktionen und/ oder Good-Fraktionen dürfen sich nicht in das aktive Loot Drop Event einmischen und/oder auch nicht daran teilnehmen.

§7.3 - Jeder, der sich in der Dropzone (roter Kreis) befindet, muss als Ziel angesehen werden. In gewisser Weise ein "Last Frak Standing”.

§7.4 - Es ist nicht gestattet, dass sich verschiedene Fraktionen verbünden. Es ist ein "Fraktion gg. Fraktion Event".

§7.5 - Wird die Dropzone (roter Kreis) einmal betreten, ist es den Spielern nicht gestattet, die Dropzone so lange zu verlassen, bis der Lootdrop geplündert wurde.

§7.6 - In der Sperrzone herrscht eine automatische Schussankündigung. D.h., es darf nach betreten der Zone ohne einer weiteren Ankündigung direkt geschossen werden. Diese Schussankündigung endet im Vergleich zu einer normalen Schussankündigung bereits nach 10 Minuten.

§7.7 - Es dürfen ausschließlich Fraktionsfahrzeuge für den Loot Drop verwendet werden. Die Verwendung von Helikoptern ist untersagt.

§7.8 - Es ist untersagt, in jegliche Autokolonne/-formation einer gegnerischen Fraktion hineinzufahren.

§7.9 - Es ist untersagt, Bewusstlose während der Loot Drop Phase aus der Sperrzone zu tragen oder wiederzubeleben. Nachdem eine Fraktion den Loot Drop geplündert hat, dürfen Bewusstlose zum MD gebracht werden.

§7.10 - Mediziner dürfen Dispatches, welche bei dem Loot Drop Event lokalisiert sind, erst nach Beendigung des Loot Drop Events anfahren.

§7.11 - Die Teilnahme an Loot Drops ist auf einen Charakter beschränkt.

§7.12 - Alle Dinge, die während dem Loot Drop Event passieren, dürfen im Nachhinein nicht als Grund dienen, um Spieler einer gegnerischen Fraktion zu überfallen/ bedrohen.